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Änderungen im Regelwerk
Beschlossen bei der U. I. M. Hauptversammlung 2010
 
Auszug aus dem Circuit-Bereich - sinngemäß, im Zweifelsfall gilt der englische Originaltext
(Herausgeber: DMYV)
 
Paragraph 108.03 - Entries/Einschreibung
Hier ist hinzugefügt worden, dass der Fahrer seine Mechaniker und Helfer namentlich spätestens auf dem Rennplatz meldet.

Paragraph 108.04 - Heats/length
Die Streckenlänge beträgt für O-125 bis O-700 ... 12 bis 17 km (Rest unverändert).

Paragraph 203.051 - Publicity/Aufkleber
Jeder Organisator, der das Anbringen eines Aufklebers (eines Sponsors) verlangt, muss dies in der Ausschreibung anführen.

Paragraph 302.1
Die Rundenlänge für die O-125 ist die gleiche wie für O-175 und OSY-400 (1000-1500 m).

Paragraph 307.02 - Jetty Start
Hier wurde ein alternatives Startverfahren beschlossen. Zusätzlich zum schon bekannten Verfahren KANN nach 300 m eine "commitment buoy" ausgelegt werden, nach der die normalen Rennregeln gelten. Dies soll die recht schwierige Kontrolle des Einhaltens der Spur bis nach der ersten Wendeboje einfacher gestalten.
Wegen der Bedeutung der Änderung hier der Originaltext:
"The inclusion of a mandatory starting/alignment safety buoy at least 300 m from the jetty may count as the first turn when keeping your lane. The first full turn following that point must be at least 300 m further."

Paragraph 312.02 - Overlap/Überholen
Hier ist "overlap" nicht mehr ausschließlich dadurch gekennzeichnet, dass der Überholende von innen kommt, sondern dadurch, dass das überholte (*) Boot nicht mehr seinen Kurs frei wählen kann. "An overlap may be established when two boats are on the same course or approximately on the same course and the overtaking boat has no longer a free choice on which side he shall pass."
(*) Anmerkung: nach meiner Übersetzung muss es heißen: "... das überholende Boot ..."

Paragraph 312.13 - Lapped driver/überholter Fahrer
NEU: Ein schon überholter (*) (being lapped) Fahrer hat sich möglichst rechts zu halten, auch wenn eine "Rechtsboje" zu umrunden ist, um andere Fahrer durch Kreuzen der Fahrspur nicht zu gefährden.
(*) Anmerkung: nach meiner Übersetzung kann es auch heißen: "... überrundeter ..."

Paragraph 503.01 - Flotation/Auftrieb
Katamarane müssen einen Auftrieb in Form von Schaum nachweisen: "0,025 m3 of foam per 100 kg of boat weight." Also: 25 l Schaum pro 100 kg Bootsgewicht.

Paragraph 503.01 - Equipment/Ausrüstung
Das Paddel soll (mind.) die Abmessung von 30 x 15 cm haben.

Paragraph 522.04 - Mindestgewichte
O-125   180 kg
O-175   180 kg
O-250   200 kg
O-350   220 kg
O-500   280 kg
O-700   280 kg
Diese Gewichte sollen mind. 3 Jahre Bestand haben.

Paragraph 551.01 - Low emissions engines
Es ist erlaubt, im Falle einer Reparatur EINEN "manufactured-supplied oversize" Kolben einzubauen.

Paragraph 560.26
Aufkleber von Veranstaltungssponsoren müssen von aussen sichtbar aufgebracht sein. (Dies gilt auch für DMYV-Aufkleber in mind. DIN-A5-Größe an möglichst senkrechter Fläche.)

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